Trägerwerk Soziale Dienste AG

Akademie Rosenhof - Seminar 28.05. - 01.06.2017

Seminar vom 28.05. - 01.06.2017

Deutsche Europapolitik und die Perspektiven der EU

Veranstalter: Akademie Rosenhof e. V.
Leitung:

Prof. Dr. Dr. Heiner Timmermann, Vorstandsvorsitzender der Akademie Rosenhof e.V., Weimar - Professor für Europäische Geschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Assistenz: Toralf Schenk, Jena
Tagungsstätte Sportlerheim Braunshausen, Braunshausen/Saar

TeilnehmerInnen:

Junge Erwachsene in der Ausbildung

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Bericht

Nach Begrüßung, Eröffnung und Erwartungsklärung gab Prof. Timmermann eine Presseschau zur Seminarthematik und stellte in den Vordergrund: den Internationalen Terrorismus, das Flüchtlings-problem, das Friedensproblem und den Zusammenhalt Europas.

Patrick Lunz, Deutsche Bank Frankfurt, vorher AA, eröffnete am 28.5.17 den inhaltlichen Teil mit „Deutschland, Europa und Euro – Wege aus der Eurokrise“.

Die Gründung des Europarates und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) waren erste konkrete Schritte, um nach dem Zweiten Weltkrieg die Nationalstaaten zusammen-zuschließen. Der Europarat verfolgt seine Ziele durch Zusammenarbeit der Regie-jungen der Mitgliedstaaten; er ist also eine internationale, jedoch keine supranationale Institution (Supra-nationalität), also keine überstaatliche Organisation, die ihr von den Mitgliedstaaten übertragene Hoheitsrechte ausüben und durch ihre Entscheidungen die Mitgliedstaaten binden kann.

Die EGKS hingegen war eine erste supranationale Organisation, die eine partielle wirtschaftliche Integration der Mitgliedsländer beinhaltet. Darüber hinaus war mit ihrer Gründung auch die Absicht verbunden, zur Integration weiterer Bereiche der Wirtschaft und der Politik hinzuführen. Diese Ziele konnten mit der Gründung von EWG und Europäischer Atomgemeinschaft (EAG) teilweise realisiert werden; denn nunmehr wurden weite Bereiche der Wirtschaft integriert und mit verschiedenen mit ihr in Zusammenhang stehenden Politiken verknüpft. Darüberhinausgehende Schritte in Richtung auf eine voll ausgestaltete Politische Union konnten zunächst noch nicht realisiert werden; d. h. eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Innenpolitik und Sozialpolitik – wie sie im Maastrichter Vertrag vorgesehen, konnten erst mit dem Vertrag von Lissabon aufgegriffen und realisiert werden.

Der Vertrag über die Europäische Union (1992) und dessen Weiterführung in den Vertragsre-visionen von Amsterdam und Nizza, die in den Lissabon-Vertrag mündeten, sind die vorläufig letzten Schritte in Richtung auf eine Politische Union. Der Maastrichter Vertrag enthielt im Unterschied zum zeitlich und inhaltlich präzisen Stufenplan zur Schaffung einer Währungsunion nur Ansätze in Richtung einer Politischen Union, vor allem durch die Stärkung des EP im Mitentscheidungsverfahren, den Ausbau der früheren EPZ zu einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI). Deshalb vereinbarten einige Mitgliedstaaten im Vorfeld der Konferenz von Amsterdam, dass vor der Realisierung der Währungsunion ein neuerlicher Anlauf zur Erzielung von Fortschritten auf dem Weg zur Politischen Union unternommen werden sollte. Abgesehen von der Weiter-entwicklung der GASP im Amsterdamer Vertrag blieben diese Bemühungen zunächst weit-gehend erfolglos.

Die Konferenz von Nizza hat gezeigt, dass die bisherigen Verfahren, Reformen lediglich zwischen Regierungs-vertretern hinter verschlossenen Türen auszuhandeln, an ihre Grenzen gestoßen sind. Nicht zuletzt deshalb wurden in die Arbeiten des „Konvents über die Zukunft der EU“, der Ende 2001 in der Erklärung von Laeken beschlossen worden war, Abgeordnete des EP und der nationalen Parlamente einbezogen.

Der Vertrag von Lissabon hat Chancen für eine mögliche spätere Realisierung einer Politischen Union eröffnet. Mit der Entscheidung, die bestehenden Verträge zu einem Vertragswerk zusammenzufassen, knüpft die Union an traditionelle Formen staatlicher, politischer Ordnungen an. Die Union ist als ein hoch differenziertes politisches System zu verstehen, das faktisch Staatsaufgaben erfüllt, ohne jedoch ein Staat zu sein. Sie ist mit dem Vertrag von Lissabon eine „Rechtspersönlichkeit“ (Art. 47 EUV) – und damit ein Subjekt des Völkerrechts – mit weitgehend einheitlicher Rechtsgrundlage. Jedoch kann die Union keine völkerrechtliche Handlungsbevom fugnisse ausüben, die an Merkmale des Staates anknüpfen, wie z. B. die Staatszugehörigkeit; die Unionsbürgerschaft ersetzt die nationale Staatsbürgerschaft ausdrücklich nicht (vgl. Art. 20 AEUV).

Die Grundrechtecharta der EU wurde vertieft behandelt.

Der Referent betonte die aktive Rolle der Bundesrepublik im Integrationsprozess, in der Flüchtlingsproblematik und die Bedeutung der deutsch-französischen Kooperation in diesem Aspekt.

Am Montag, 29.5., war die Gruppe Gast im Europäischen Parlament und im Europarat in Straßburg:

Herr Dr. Dieter Koch, MdEP, informierte über: Gesetzgebungs-, Kontrollfunktion- Wahl-funktion-, Haushaltsfunktion des EP. Ferner über: Die Entwicklung des EP von einem Beratungsorgan (1958) über die erste Direktwahl (1979) bis zur letzten Europawahl 2014. Dann ging er ein auf die Organisation der Parlamentsarbeit, die Fraktionen, Zusammen-setzung des Parlaments nach der letzten Wahl, auf den EP-Präsidenten, die Ausschussarbeit des EP, auf die Parlamentsverwaltung, auf aktuelle, politische Fragen der Parlamentsarbeit und die Tätigkeit der deutschen Abgeordneten. In den Vordergrund rückte er: das anstehende europäisch-amerikanische Handelsabkommen, die Flüchtlingsproblematik und hob dabei insbesondere die Rolle der deutschen Abgeordneten hervor. Im Mittelpunkt der Fragen standen: Wer profitiert von einem europäisch-amerikanischen Handelsabkommen, die EU und die Tätigkeit der NSA in Europa, Unterschiede in der Bereitschaft der EU-Mitglieder bei der Flüchtlingshilfe, die Rolle der EU in der Schlichtung des Ukrainekonflikts. Kritik wurde an den verschiedenen Arbeitsorten des EP mit ihren hohen Kosten und Zeitverlusten geübt.

Am Nachmittag informierte Frau Catherine Lahmek über den Europarat: Seine historische Entwicklung, seine Hauptaufgaben, Organisation, Verwaltung, Finanzierung, seine wichtigsten Konventionen. Sie gab auch einen Überblick über die zahlreichen Publikationen des Europarats, mit denen er versucht, die Öffentlichkeit zu informieren.

Am Dienstag, 30.5.17 fuhren wir nach Frankreich: Verdun, Scy-Cazelles und Metz standen auf dem Programm.

In Verdun wurden im Überblick erklärt: Hintergründe, Ursachen, Anlässe, Verlauf und Folgen des Ersten Weltkrieges. Die Führung durch das Fort Douaumont durch Frau Nathalie Kleinmann war sehr war beeindruckend. In Scy-Chazelles wurde der Schuman-Plan und das Mitwirken der Bundesrepublik Deutschland bei seiner Realisierung erläutert. In der Kathedrale von Metz wurden die Fenster von Chagall mit ihrer Friedenssymbolik und die Rezeption von Chagall in der Bundesrepublik Deutschland verdeutlicht.

Die relevanten Artikel wurden von der Seminarleitung identifiziert, von der Seminarleitung interpretiert und mit den TN diskutiert. Die Artikel liegen dem BPA vor.

Am Mittwoch, 31.5.17, stand neben einer Presseschau die Europa-Idee auf dem Programm. Herr Schenk informierte am Nachmittag kenntnisreich über die Hintergründe der internationalen Lage und die deutsche Flüchtlingspolitik, gab einen Überblick über Leistungen, Anstrengungen und Pläne der Bundesrepublik Deutschland und der EU in dieser Sache.

Danach behandelte der Referent die Außenpolitik Deutschlands und der EU. Er informierte über: 1. Normative Vorgaben für die deutsche Außenpolitik, 2 Institutionen und Akteure der deutschen Außenpolitik, 3.1 Westintegration 3.2 Souveränität und Hallstein-Doktrin, 3.3 Von der Ostpolitik zur Wiedervereinigung,3.4 Situation seit 1989/1990, 4 Bilaterale Beziehungen, 4.1 Afrika, 4.2 Amerika, 4.3 Asien, 4.4 Australien und Ozeanien, 4.5 einzelne europäische Staaten (GB, Ungarn, Polen)

Intensiver Thematisiert wurden:

  • der europäische Integrationsprozess und die Rolle Deutschlands
  • die deutsch-französischen Beziehungen
  • der internationale Terrorismus
  • die deutschen Vermittlungsbemühungen im Ukraine-Konflikt
  • ISIS im Irak und die Rolle Deutschlands


    Im Mittelpunkt der Diskussionen standen: Irak, Irak Afghanistan, Libyen, internationale Terrorismus, Flüchtlingsproblematik, ISIS, das anstehende Referendum in GB.

    Am Donnerstag informierte Oberst i.R. Pröll über sicherheitspolitische Fragestellungen im Rahmen Europa 2020 und 2030. Hier ging er insbesondere auf die sicherheitspolitische Situation an den Peripherien Europas, in Afrika, Asien und die Flüchtlingsfrage ein. Er behandelte auch das komplizierte Thema „Die USA und Europa“.

    Als Seminarergebnisse können festgehalten werden:
  • Umfangreiche Vermittlung und Erarbeitung von Kenntnissen über die deutsche Europapolitik im engeren und weiteren Sinne,
  • Vertiefung der Kenntnisse von wichtigen Europäischen Institutionen und Organisa-tionen, ihrer Geschichte, ihren Zielen, ihrer Arbeitsweise,
  • Die Bedeutung der EU für Deutschland, die Bedeutung Deutschlands für die EU,
  • Die Bedeutung des Rechts für eine internationale Gemeinschaft und ihre einzelnen Mitglieder,
  • Kennenlernen wichtiger deutscher Zeitungen,
  • Einblick in die aktuelle, komplizierte US-Außen- und Bündnispolitik, der deutsch-amerikanischen Beziehungen.
  • Bei der Befragung der TN über das Leseverhalten von Zeitungen wurde festgestellt, dass nur fünf Personen der Teilnehmergruppe regelmäßig eine Tageszeitung lesen. Die Teilnehmer dieses Milieus informieren sich im Wesentlichen im Internet über politische Ereignisse, Prozesse, Wirkungen.


    Die TN waren mit Organisation, Konzeption und Durchführung des Seminars sehr zufrieden.

Prof. Dr. Dr. Heiner Timmermann

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